Brandschutzhelferausbildung
Zur Sicherheit in Betrieben und Arbeitsplätzen gibt es Gesetze und Vorgaben durch den Gesetzgeber.
Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihre Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer auszubilden. Wir arbeiten auf Grundlage von BGI/GUV-I 5182 Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung (Zusammenschluss aus Arbeitsschutzgesetz, UVV Grundsätze der Prävention BGV/GUV A1 und Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2).
Ausbildungsablauf und Inhalte unserer Brandschutzschulung für Mitarbeiter
Theoretische Aus- und Fortbildung
Praktische Unterweisung durch einen Feuertrainer
Dauer: ca. 4 Std. (3 Std. Theorie und 1 Std. Praxis)
Im Anschluss erhalten Sie ein Zertifikat über die Teilnahme der anwesenden Mitarbeiter.